Hinweis
Bitte prüfen Sie vor dem Angeln, ob an der Gewässerkennzeichnung (siehe Foto) aktuelle Hinweise oder Informationen über dieses Gewässer aushängen (z.B. Weiher gesperrt!). Alle Gewässer (Weiher) des ASV-Crailsheim sind durch Schilder gekennzeichnet.
Die Gewässer, ob Fließgewässer oder stehendes Gewässer, sind ein Teil unserer mehr und mehr bedrohten Natur. Die Angler, die sich als Naturschützer verstehen, haben sich im Crailsheimer Verein in Bezug auf die Gewässerpflege und Erhaltung der Umwelt folgende Aufgaben gestellt:
- Hege und Pflege des Fischbestandes in den anvertrauen Vereinsgewässern,
- Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf den Fischbestand und die Gewässer,
- Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der Fischerei zusammenhängenden Fragen durch Lehrgänge, Kurse und Vorträge,
- Aktive Mitarbeit in Fragen des Umwelt-, Natur-, Gewässer- und Tierschutzes,
- Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der natürlichen Wasserläufe.
Bei der Durchführung dieser Aufgaben sind die gesetzlichen Vorschriften natürlich genaustens zu beachten. So besagt z.B. die Verwaltungsvorschrift §14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg u.a.: „Der Fischereieinsatz ist entsprechend der Größe, Beschaffenheit und der Natur des Gewässers vorzunehmen. Dabei sind Einseitige und übermäßige Besätze, welche die natürliche Ertragskraft des Gewässers wesentlich übersteigen oder beeinträchtigen, zu unterlassen. Die Belange des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Artenschutzes sind dabei zu beachten.“
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert vom Verein bzw. seinen Mitgliedern enorm viel Engagement.
Informationen zum Naturschutzgebiet
Liebe Naturfreunde und Besucher,
dieser Abschnitt des Jagsttales ist ein besonders schutzwürdiger Lebensraum zahlreicher selten gewordener Pflanzen und Tiere. Bitte tragen auch Sie dazu bei, die Natur in diesem Gebiet besonders zu schonen
- Bleiben Sie auf den Wegen.
- Benutzen Sie zum Radfahren nur die befestigten Wege.
- Führen Sie Ihren Hund an der Leine.
- Lagern und zelten Sie nur an beschilderten Plätzen.
- Machen Sie Feuer nur an eingerichteten Feuerstellen.
- Reiten Sie nur auf asphaltierten Wegen und ausgewiesenen Reitwegen.
Bitte halten Sie sich an diese Ge- und Verbote der Verordnung des Naturschutzgebietes. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Wanderung!
Regierungspräsidium Stuttgart
Verordnung vom 14. Januar 2003


